Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rubberduck-Divers

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rubberduck-Divers

Allgemeine Geschäftsbedingungen

mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und den Rubberduck-Divers Moos/Pape GBr, Wohnort Kimpelstrasse 10b, 34121 Kassel (nachfolgend Tauchschule genannt) gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Tauchschule behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern.

Die Geschäftsbeziehung und der Geschäftsabschluss unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden in deutscher Sprache geführt.

Diese Bedingungen betreffen alle Transaktionen, Verträge und Angebote, wie die Dienstleistungen und den Verkauf von Produkten, die zwischen Tauchschule und dem Kunden zustande kommen bzw. geschlossen werden. Ausnahmen von Transaktionen, die nicht unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, bedürfen der Mitteilung in schriftlicher Form.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme am Tauchsport erhebliche körperliche Belastungen mit sich bringt. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer seine uneingeschränkte Tauchtauglichkeit. Diese ist gemäß der Eigenerklärung oder in Form einer gültigen ärztlichen Tauchtauglichkeitsbescheinigung nachzuweisen.

§ 2 Kursbeginn

Kursbeginn ist der Tag, an dem die Tauchschule mit dem Theorie- und Praxisunterricht laut Kurs-Plan oder Vereinbarung beginnt.

Eine Anmeldung zu einem Tauchkurs kann schriftlich, per Email oder online erfolgen. Mit der Anmeldung zu einem Tauchkurs oder Seminar erkennt der Teilnehmer die AGB für Tauchkurse der Tauchschule ausnahmslos an.

§ 3 Dienstleistung

Der Dienstleister (Tauchschule, Tauchlehrer/Assistenztauchlehrer) führen seine Dienstleistung (Theorie und Praxisausbildung von SSI – Kursen) nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem aktuellen Standard aus. Der Inhalt und Umfang wird für jeden Kurs auf der Homepage der Tauchschule unter Tauchkurse beschrieben.

§ 4 Terminvereinbarung

Der Kunde hat die Möglichkeit die Kurstermine vor der Buchung des Tauchkurses zu überprüfen. Diese werden auf der Homepage bekanntgegeben. Absprachen zu Terminänderungen sind möglich, sollten aber schriftlich vereinbart werden.

Sollte eine Absage eines bestätigten Termins vonnöten sein, sollte der Kunde dies rechtzeitig und sobald als möglich mitteilen.

Aber bitte beachte: Tauchkurse müssen innerhalb von einem Jahr ab Kursbeginn beendet und alle Unterlagen eingereicht worden sein. Danach endet der Vertrag und alle bis dahin absolvierten Kursabschnitte verlieren ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung oder Verrechnung der Kursgebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 5 Ausbildungs- und Teilnahmebedingungen

Mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages erkennt der Unterzeichner folgende Bedingungen ausdrücklich an:

5.1 Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholeinnahme innerhalb der letzten 12 Stunden vor den Ausbildungseinheiten ist die Teilnahme am Ausbildungsprogramm untersagt.

5.2 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme am Tauchsport erhebliche körperliche Belastungen mit sich bringt. Der Teilnehmer an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports bestehen, und/oder legt umgehend ein entsprechendes ärztliches Attest vor. Der Kursteilnehmer bestätigt durch seine Unterschrift, dass er Kenntnis von den Gefahren beim Tauchsport besitzt.

5.3 Das Mindestalter für Freigewässertauchgänge mit Presslufttauchgerät ist 10 Jahre. Bei Minderjährigen ist in jedem Falle eine Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten mit zu unterschreiben, womit er ebenfalls die Teilnahmebedingungen anerkennt.

5.4 Während der praktischen und theoretischen Ausbildung ist den Anweisungen der Tauchlehrer Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen und vorangegangener einmaliger Abmahnung durch den Tauchlehrer kann dieser den Kursteilnehmer mit sofortiger Wirkung vom Kurs ausschließen. Eine Rückerstattung der Kursgebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen.

5.5 Für eigen verschuldete Schäden des Kursteilnehmers, insbesondere an den Ausrüstungsgegenständen, an den angemieteten Schwimmbädern oder Tauchgewässern und deren Einrichtungen haftet der Kursteilnehmer selbst in vollem Umfang.

§ 6 Ausbildungsvertrag

Vor Beginn der Ausbildung wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag fixiert. Bitte beachten Sie, dass nur schriftliche Angaben verbindlich sind. Des Weiteren muss eine Haftungsausschlusserklärung für fahrlässig herbeigeführte Ereignisse unterschrieben werden. Ausbildungsort und -dauer werden vor Beginn des Tauchkurses vereinbart. Eine Ausbildungsgarantie für den angegebenen Zeitraum und Vertragsumfang kann nicht gewährt werden. Dies gilt insbesondere, wenn Gründe eintreten, die nicht von der Tauchschule oder den Tauchlehrern zu vertreten sind (z. B. Erkrankungen, widrige hydrometeorologische Bedingungen oder höhere Gewalt).

Wir sind bemüht, die angekündigten Termine einzuhalten. Begründete Änderungen im Terminplan bleiben jedoch vorbehalten. Für eventuell ausgefallene Termine, für die die Tauchschule verantwortlich ist, verpflichtet sich die Tauchschule einen Ersatz zu bieten. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen jedoch nicht. Bei Verspätungen eines Kursteilnehmers besteht kein Anspruch auf sofortige Leistung, vielmehr kann von der Tauchschule ein neuer Termin festgesetzt werden, wobei dem verspäteten Teilnehmer hierfür die Kosten in Rechnung gestellt werden.

Durch Eigenverschulden des Kursteilnehmers versäumte Unterrichts- und Übungsstunden im laufenden Kurs können nach vorheriger Absprache kostenpflichtig nachgeholt werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Der Kurs muss innerhalb von einem (1) Jahr ab Vertragsabschluss beendet und alle Unterlagen eingereicht sein. Danach endet der Vertrag und alle bis dahin absolvierten Kursabschnitte verlieren ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung oder Verrechnung der Kursgebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die An- und Abfahrt von und zu einem Ausbildungsort (Tauchschule, See, Schwimmbad u.s.w.) obliegt der eigenen Verantwortung des Kursteilnehmers. Die Ausbildung beginnt erst am jeweiligen Ausbildungsort.

Ausgebildet wird nach den jeweils gültigen Ausbildungsrichtlinien und Sicherheitsbestimmungen von SSI.

Bis auf eine eigene Maske und Schnorchel wird die Ausrüstung bei Anfängerkursen zur Verfügung gestellt, außer bei Schnupperkursen (Try Scuba), da stellen wir auch Maske und Schnorchel. Im Rahmen der Ausbildung zu verwendende private Tauchausrüstung muss den entsprechenden Vorschriften genügen und muss ausdrücklich zugelassen sein. Dadurch findet keine Änderung des Kurspreises statt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Um einen Kursplatz für dich zu reservieren, ist bei Kursantritt die Entrichtung des Kurspreises erforderlich.

Nach dem Zahlungseingang erhältst du alle Unterlagen für den jeweiligen Kurs, um dich entsprechend darauf vorbereiten zu können.

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.

Ein bezahlter Kurspreis führt nicht automatisch zum Bestehen des Tauchkurses und verpflichtet die Tauchschule nicht zum aushändigen eines Brevets.

§ 8 Personal

Jede Dienstleistung kann von einem in der Tauchschule angestellten und nach Ermessen der Geschäftsleitung eingesetzten Tauchlehrer durchgeführt werden.

§ 9 Persönliche Daten und Privatsphäre

Der Kunde versichert alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Tauchausbildung der geforderten Dienstleistung sind, an die Tauchschule und/oder den Tauchlehrer weiterzugeben. Diese Daten werden auf der Kundenkarteikarte in schriftlicher oder elektronischer Form gespeichert. Die Tauchschule bzw. der Tauchlehrer verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außen stehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.

§ 10 Vertraulichkeit

Die Tauchschule, seine Tauchlehrer und die Geschäftsleitung sind verpflichtet, alle Informationen, die während der Tauchkurse oder dem Service besprochen wurden, geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Informationen werden als vertraulich eingestuft, wenn der Kunde dies zum Ausdruck bringt, bzw. wenn dies aus dem Inhalt der Informationen zu folgern ist. Die Vertraulichkeit wird außer Kraft gesetzt, wenn dies von Rechtswegen entschieden wird und Die Tauchschule von der Vertraulichkeitsklausel entbunden wird.

§ 11 Haftung

Die Tauchschule, seine Tauchlehrer und die Geschäftsleitung können keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten auch außerhalb der Tauchschule. Die Tauchschule ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden die (der) mit in die Tauchschule, der Tauchbasis, Hallen- oder Freibad sowie zum See/Meer gebracht wurden (wurde).

Der Ausbilder haftet nur für diejenigen Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Ausbilders zurückzuführen sind.

Der Teilnehmer ist bei Tauchkursen und Seminaren nicht versichert. Die Teilnahme an den Tauchkursen und Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule empfiehlt dem Teilnehmer den Abschluss einer Tauchversicherung z. B. von Aquamed, DAN etc.

Der Umstand, dass die Ausrüstungsgegenstände regelmäßig und sorgfältig von der Tauchschule auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, entbindet den Kursteilnehmer jedoch nicht von seiner Pflicht, sich vor jedem Tauchgang ebenfalls von der ordnungsgemäßen Funktionstüchtigkeit der Geräte persönlich zu überzeugen. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die sich daraus ergeben, dass seine Geräte nicht funktionstüchtig sind.

§ 12 Gewährleistung

Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 13 Beschädigung und Diebstahl

Die Tauchschule hat das Recht für alle vom Kunden verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern.

§ 14 Beschwerden und Reklamationen

Sollte der Kunde eine Beschwerde oder eine Reklamation über den Service, bzw. das gekauftem Produkt haben, so muss dies schnellstmöglich, spätestens aber 5 Tage nach Erkennen des Reklamationsgrundes der Tauchschule gemeldet werden. Die Tauchschule muss innerhalb der darauf folgenden 5 Arbeitstage eine akzeptable Lösung unterbreiten, um die Reklamation auszuräumen. Ist eine Reklamation berechtigt, muss die Tauchschule die reklamierte Arbeit ohne zusätzliche Zahlung erneut leisten, bzw. das reklamierte Produkt ersetzen. Sollte die Reklamation nicht zur Zufriedenheit des Kunden bereinigt werden, kann dies auch von einer Schiedsstelle oder Gericht entschieden werden.

§ 15 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Tauchschule mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ausnahme sind bereits geleistete Arbeiten oder die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Lehrmaterialien.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 16 Verhaltensweisen

Der Kunde verpflichtet sich während seines Besuchs bei der Tauchschule eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat die Geschäftsleitung das Recht, den Kunden aus dem Tauchkurs zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.

§ 17 Kursabbruch / Stornierungen

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

Bis 4 Wochen vor Kursbeginn werden die Kurskosten zu 100% abzüglich 50,– EUR Bearbeitungsgebühr erstattet.

Bis 2 Wochen vor Kursbeginn beträgt die von Dir zu zahlende Stornogebühr 40% des Kurspreises.

Ab 2 Wochen vor Kursbeginn beträgt die von Dir zu zahlende Stornogebühr 60% des Kurspreises.

Ab 1 Woche vor Kursbeginn beträgt die von Dir zu zahlende Stornogebühr 100% des Kurspreises.

Wird eine Aktivität aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, wie Erkrankungen oder schlechte meteorologische und hydrologische Bedingungen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird von dem Teilnehmer selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Erscheint ein Teilnehmer nicht oder verspätet, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.

§ 18 Tauchen

Vor Beginn des Tauchganges muss eine tauchsportärztliche Untersuchung, oder die entsprechende Selbsterklärung vorgelegt werden. Beim Schnuppertauchen genügt eine Selbsterklärung zum Gesundheitszustand. Für die Anmietung von Ausrüstung und das selbständige Tauchen ist ein Nachweis über den Ausbildungsstand zu erbringen. Dies kann durch Vorlage eines Brevets (mindestens Open Water Diver oder äquivalent) erfolgen.

Es ist grundsätzlich untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt wieder von ihrem Tauchpartner zu trennen.

Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Eigene Tauchausrüstung muss den entsprechenden Vorschriften genügen.

§ 19 Mietausrüstung

Die Vermietung erfolgt gemäß der aktuellen Mietgebührenliste. Die Mietausrüstung bleibt unser Eigentum und darf nur vom Kunden selbst verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung kommt der Kunde für sämtliche Schäden an der Mietausrüstung und für alle durch die Mietausrüstung verursachten Schäden auf, ebenso sind wir berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

Der Kunde erkennt an, die gelieferte Mietausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Die Mietausrüstung wird in regelmäßigen Abständen untersucht und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet denn Kunden jedoch nicht von der Pflicht, sich vor der Nutzung von der Funktionstüchtigkeit zu überzeugen.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Der Gerichtsstand ist Kassel.